Trocken ist das nicht – das Metier Bankrecht und das Metier Steuerrecht schon garnicht – jedenfalls dann nicht, wenn man es beherrscht.
Von Zeit zu Zeit – und vielleicht viel zu selten – hört man von Veröffentlichungen höchstrichterlicher Entscheidungen. Aber Hand auf´s Herz – kaum einer kann damit wirklich etwas anfangen. Kein Wunder! Die meisten Entscheidungen setzen einen engen Zusammenhang zuständiger Rechtsprechung und Schrifttum voraus, insbesondere aber auch die Detailkenntnis komplexer Zusammenhänge.
Dies ist aber von entscheidender Bedeutung, wenn man individuell gelagerte Probleme lösen will.
Nun kann man sich aber in vielen Fällen nicht darauf verlassen, daß gerade für anstehende Problemlösungen bereits höchstrichterliche Entscheidungen oder umfassende Rechtsprechung oder Literatur zur Verfügung steht, die man schlicht „abkupfert“. Ein wesentlicher Grund liegt in der Tatsache begründet, daß es oftmals komplexe Entscheidungen erst gar nicht gibt, weil verständlicherweise der betroffene Personenkreis – also oftmals unsere Klientschaft – andere Sorgen hat, als kostenintensive Prozesse zu führen, deren Ausgang naturgemäß zuvor nicht abzuschätzen sind.
Also ist – wie eigentlich immer – der Spezialist gefordert, der Internas kennt und mit ihnen umzugehen weiß.
Preisgeben, wer das nun ist, dürfen wir an dieser Stelle leider nicht, weil uns die Rechtsprechung daran hindert. „Nicht-Steuerberater“ – wie ich – dürfen Steuerberater nicht öffentlich empfehlen. Schade, denn jeder der hier keine Empfehlung bekommt, muss seine Erfahrungen selbst machen.
Auch die Spezialisierung auf dem Gebiet des Steuerrechts gehört zu seinem Handwerkszeug. Er vertritt insbesondere die Interessen von Steuerpflichtigen wegen Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren erfolgreich. Dabei ist es immer wieder von Bedeutung, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist, auch in Zusammenarbeit mit den zuständigen Sachbearbeitern bei Finanz- und Ermittlungsbehörden zu verhandeln und die Positionen der Steuerpflichtigen nahe zu bringen und gegebenenfalls Kompromisse zu suchen, um zu verhindern, dass die Angelegenheit in einem ungeeigneten Zeitpunkt auf dem Richtertisch landet, denn oftmals stützt sich ein erkennendes Gericht auf Zeugen und Sachverständigengutachten.
Was aber geschieht, wenn Zeugen mangels Sachkenntnis die Zusammenhänge falsch interpretieren oder gar ein Gutachter aus Qualifikationsgründen ein fehlerhaftes Gutachten erstellt?!
Kenntnisse und Schwerpunkte auf dem Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht sind neben Bank- und Steuerrecht für den, den ich meine, unerlässlich.