Rettungserwerb

Es gibt ihn – den Mister X ! Nur – Sie werden hier an diese Stelle leider nicht erfahren können, wer das ist.

Aus gutem Grund.

Er ist nämlich derjenige, der für Andere den Kopf hinhält, wenn „nichts mehr geht“.

Was das bedeutet, werden Sie jetzt erfahren.

Stellen Sie sich einmal vor, eine Immobilie steht zur Zwangsversteigerung an.

Nun stellen Sie sich weiter vor, dass diese Zwangsversteigerung – wider Erwarten – nicht aufzuhalten ist und die Gefahr besteht, dass der Grundbesitz auf nimmer Wiedersehen an einen Bietinteressenten versteigert werden würde.

Was dann ??

Sehen Sie, oft ist es erforderlich, dass unsere Sanierungsmaßnahmen voraussetzen, dass ein bestimmter Grundbesitz erhalten bleibt. Denken Sie beispielsweise an einen Gewerbebetrieb, wie zum Beispiel an eine Tankstelle, an ein spezielles Fabrikgebäude, an eine Brauerei etc., also an solche Gebäude, die für den Erhalt des Gewerbebetriebes von elementarer Bedeutung sind.

Wenn also „gar nichts mehr geht“, tritt Mister „X“ in Aktion. Er nimmt nämlich für unsere Klientschaft den so genannten Rettungserwerb der Not leidend gewordenen Immobilie vor, mit dem Ziel, an unsere Klientschaft – oder von dieser zu benennenden Dritten – die zwischenersteigerte Immobilie innerhalb einer festgelegten Zeitspanne wieder zurückzuveräußern.

Meine jahrelange Zusammenarbeit mit „Mister X“ hat ein praktisch uneingeschränktes Vertrauensverhältnis zwischen ihm und mir entstehen lassen. Dies ist insbesondere deshalb von außerordentlicher Bedeutung, da schließlich „Mister X“ manchmal Millionenbeträge investieren muss, ohne in die Details der durch uns vorzunehmenden Sanierungsarbeiten involviert zu sein.